Die kumulativ anwendbaren Rechtstitel bei Vorliegen eines Arbeitsunfalls erfordern zur Vermeidung von Konflikten unter den möglichen Leistungsträgern und Doppelzahlungen eine Koordination.
Es besteht also eine Koordinationsbedarf:
» Koordination Taggelder mit Renten
» Koordination Renten (ATSG 66)